Aktuelles
Volksentwaffnung

"Wer dem Bürger die Waffe wegnimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage erstrecken … Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes befinden können? Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung."

Ueli Maurer, Schweizer Bundesrat, 2009

Die Mitgliedschaft in der SLG Stebbach setzt zwingend auch

und

1. Mitgliedschaft im BDMP e.V. (Bundesverband)

Die Mitgliedschaft im BDMP kann mit dem auf der Homepage des BDMP im PDF-Format zum Download zur Verfügung stehenden Aufnahmeformular beantragt werden. Momentan entstehen dadurch folgende Kosten:

  • Aufnahmegebühr: 52,00 Euro
  • Jahresbeitrag: 52,00 Euro

Diese Angaben sind unverbindlich. Die aktuellen Gebühren und Beiträge können auf der Homepage des BDMP eingesehen werden.

2. Mitgliedschaft im KKS Stebbach e.V.

Zur Beantragung der Mitgliedschaft im KKS Stebbach steht auf der Homepage des Vereins ein Aufnahmeantrag im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Durch die Mitgliedschaft im KKS Stebbach entstehen folgende Kosten:

  • Aufnahmegebühr: 175,00 Euro (bei Ehepartnern nur von einem Partner zu zahlen)
  • Jahresbeitrag: 30,00 Euro
  • Schießstand-Nutzungspauschale pro Jahr: 60,00 Euro

Ein Mitglied des KKS Stebbach ist verpflichtet, einmal pro Halbjahr als Standaufsicht zur Verfügung zu stehen.

3. Mitgliedschaft in der SLG Stebbach

Ein Aufnahmeantrag im PDF-Format steht zum Download zur Verfügung. Folgende Kosten entstehen Ihnen durch die Mitgliedschaft:

  • Aufnahmegebühr: 25,00 Euro
  • Jahresbeitrag: 25,00 Euro

Weitere Kosten entstehen einem Mitglied der SLG Stebbach nicht: Die Kosten für die Nutzung des Schießstandes des KKS Stebbach sind im Jahresbeitrag des KKS Stebbach enthalten. Die Kosten für die Nutzung von Schießständen außerhalb des Stebbacher Schießstandes (z.B. des Schießstandes in Philippsburg), Zielscheiben, Schußpflaster, etc. sind im Jahresbeitrag der SLG enthalten. Der Jahresbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung der SLG Stebbach mit den entstandenen Kosten verglichen und ggf. neu festgesetzt.